Kostenhilfe
Hier erhalten Sie Informationen und Downloadformulare zu den verschiedenen Kostenhilfen:
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe will Bürgern, die nach ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen.
Wer zur Prozessführung finanzielle Hilfe braucht, soll sie erhalten.
Das gilt selbstverständlich nicht für aussichtlose Prozesse. Daher muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten und sie darf auch nicht mutwillig erscheinen.
Die Prozesskostenhilfe kann bei dem Gericht beantragt werden, vor dem der Prozess geführt werden soll.
Beratungshilfe
Chancengleichheit bedeutet für Bürgerinnen und Bürger nicht nur gleiche Rechte zu haben – sie müssen ihre Rechte auch wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtsschutz gehört, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Es soll niemand aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten müssen.
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen ohne oder mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu.
Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
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Verfahrenskostenhilfe
Die Verfahrenskostenhilfe wird im familienrechtlichen Verfahren gewährt. Sie bewirkt, dass der Beteiligte auf die Gerichtskosten und auf die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung ja nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Aus seinem Einkommen hat er gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzliche festgelegt ist.
Auf die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erstreckt sich die Verfahrenskostenhilfe, wenn das Gericht dem Beteiligten einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnet.