Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Sozialrecht
juris BSG-Rechtsprechung
juris BSG-Rechtsprechung-
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung - Coronapandemie - Anspruch auf Videoverhandlung
1. Der pauschale Hinweis auf die Corona-Pandemie und die Zugehörigkeit zur Altersgruppe der über 60-Jährigen genügt nicht den Anforderungen an die Geltendmachung eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung (vgl BSG vom 1.2.2022 - B 9 SB 62/21 B = juris RdNr 9). (Rn.7)2. Ein Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Durchführung einer Videoverhandlung oder eine entsprechende technische Ausstattung der Gerichte besteht grundsätzlich nicht (vgl BVerwG vom 4.6.2021 - 5 B 22/20 D =...
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Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge gem § 178a SGG - Darlegung einer möglichen Verletzung des rechtlichen Gehörs - kurzer Umfang der getroffenen Verwerfungsentscheidung - kein Begründungszwang für letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen - keine Übertragung der BVerfG-Rechtsprechung zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten
1. Soweit im Rahmen einer Anhörungsrüge gegen den angegriffenen Senatsbeschluss zur Begründung einer möglichen Verletzung des rechtlichen Gehörs auf den kurzen Umfang der getroffenen Verwerfungsentscheidung (hier: vier Sätze) verwiesen wird, wird eine mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht hinreichend aufgezeigt. (Rn.5)2. Verfassungsrechtlich bedürfen letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen, die mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar sind, grundsätzlich keiner...
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gem § 202 S 1 SGG iVm § 78b Abs 1 ZPO - Darlegung der erfolglosen Bemühungen um eine Prozessvertretung innerhalb der Rechtsmittelfrist
Die Beiordnung eines Notanwalts gem § 202 S 1 SGG iVm § 78b Abs 1 ZPO für ein beabsichtigtes Rechtsmittelverfahren vor einem obersten Bundesgericht setzt voraus, dass Antragsteller die erfolglosen Bemühungen um eine Prozessvertretung bei mehr als vier zugelassenen Prozessbevollmächtigten substantiiert aufzeigt. Entsprechende Bemühungen müssen spätestens bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist dargelegt werden, weil andernfalls eine Wiedereinsetzung aufgrund fehlenden Verschuldens an der...