Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe will Bürgern, die nach ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen.

Wer zur Prozessführung finanzielle Hilfe braucht, soll sie erhalten.

Das gilt selbstverständlich nicht für aussichtlose Prozesse. Daher muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten und sie darf auch nicht mutwillig erscheinen.

Die Prozesskostenhilfe kann bei dem Gericht beantragt werden, vor dem der Prozess geführt werden soll.