Beratungshilfe

Chancengleichheit bedeutet für Bürgerinnen und Bürger nicht nur gleiche Rechte zu haben – sie müssen ihre Rechte auch wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtsschutz gehört, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Es soll niemand aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten müssen.

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen ohne oder mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu.

Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

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Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen bei Prozesskostenhilfe
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
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